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09.05.2023

Welche Bedeutung hat das Carsharing-Schild? Und wie sieht es aus?

Der Schilderwald im deutschen Straßenverkehr mit seinen mehr als 400 Verkehrszeichen hat Nachwuchs bekommen. Seit einiger Zeit gibt es ein offizielles Zeichen für Carsharing-Stellplätze, das eigentlich jeder Autofahrer kennen sollte, aber bei vielen Verkehrsteilnehmern noch unbekannt ist. Um es vorab zu sagen: Eine Missachtung durch Fahrer, die dort mit ihrem privaten Wagen parken, kann ziemlich ins Geld gehen.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass ein stationsbasiertes Carsharing die meisten Vorteile für eine Verkehrsentlastung in Ballungsräumen mit sich bringt. Das Parken stationsbasierter Fahrzeuge ist jedoch nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen gestattet. Um das Angebot für zukünftige Kunden sichtbarer zu machen, sollte nach Ansicht von Experten ein flächendeckendes Netz solcher Stationen im öffentlichen Raum aufgebaut werden.

Offizielles Carsharing-Schild für deutsche Straßen: Unterstützung des Carsharings als Mobilitätsmodell der Zukunft durch den Gesetzgeber

Carsharing gilt als ein wichtiges Element dafür, die Mobilität der Zukunft flächensparsamer und klimaverträglicher zu machen. Allerdings wird es bis heute nicht aus öffentlichen Kassen mitfinanziert wie der ÖPNV. Trotzdem ist es von Bedeutung, dass Städte und Gemeinden durch die Bereitstellung von privilegierten Stellplätzen die Entwicklung unterstützen. Die entsprechende Gesetzesgrundlage ist nun mit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Carsharinggesetz (CsgG) – offizieller Titel: Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing ¬– gegeben. Das CsgG wurde am 5. Juli 2017 erlassen und trat am 1. September desselben Jahres in Kraft. Die letzte Fassung datiert vom 12. Juli 2021.

StVO-Novelle präsentiert amtliches Carsharing-Schild

In der Neufassung der StVO wird das Carsharing-Schild mit der Nummer 1010-70 als Zusatz zum vorhandenen Verkehrszeichen für “Parken” verwendet. Es zeigt im oberen Teil das bekannte weiße “P” auf blauem Grund und darunter in Schwarz auf Weiß ein “durchgeschnittenes” Auto sowie vier Personen, die sich auf die Ecken verteilen. Damit sollen Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge von offiziellen Anbietern im öffentlichen Raum gekennzeichnet werden. Für private Carsharing-Autos gilt das Schild nicht und berechtigt auch nicht zum Parken.

Der untere Teil des Schildes kann mit dem Zusatz “frei” auch mit anderen Verkehrszeichen kombiniert werden, zum Beispiel um das Parken für Carsharing-Fahrzeuge in eingeschränkten Halteverboten bzw. Halteverbotszonen zu ermöglichen. Darüber hinaus können mit dem Zusatzschild auch Anwohnerparkzonen für Carsharing-Fahrzeuge freigegeben werden.

Zusätzlich lassen sich Carsharing-Fahrzeuge mit amtlichen Plaketten versehen, die an die Anbieter verteilt und von diesen genutzt werden können. Die Plaketten sind kreisrund und blau. Sie zeigen ebenfalls das geteilte Auto, den Schriftzug “Carsharing”, zwei Felder für die Eintragung von Anbieter und Kennzeichen des Fahrzeugs und ein Feld für ein Dienstsiegel.

Unberechtigtes Parken wird teuer

Autofahrer, die mit ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, sollten sich das Aussehen des Verkehrszeichens merken. Sie müssen aufpassen, dass sie nicht auf einem Carsharing-Stellplatz parken. Das Bußgeld dafür ist mittlerweile recht hoch. Während es früher lediglich 10 Euro waren, werden seit November 2021 satte 55 Euro fällig. Außerdem liegt es im Ermessen der Städte und Gemeinden, ob sie auch ein Abschleppen anordnen wollen. Dann wird das unberechtigte Parken auf einem Carsharing-Stellplatz noch einmal deutlich teurer.

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