Allgemeine Geschäftsbedingungen mikar GmbH & Co. KG zur Nutzung von Fahrzeugen

§ 1 Gegenstand

  1. Die mikar GmbH & KG vermietet registrierten Personen bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der mikar GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) und den Personen (nachfolgend “Nutzer” genannt) die das Mietangebot auf Grundlage eines Vertrages mit dem Vertragspartner in Anspruch nehmen.
  2. Soweit keine anderweitige, individuell ausgehandelte, schriftliche Preis und Gebührenvereinbarung mit dem Nutzer getroffen wurde, wird die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste unter www.mikar.de
    Bestandteil des Nutzervertrages und den nachfolgenden Buchungen des Nutzers.
  3.  

§ 2 Registrierung

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der ersten Buchung eine einmalige Registrierung zu seinen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß Diese Registrierung erfolgt online auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer Angaben zu seiner Person oder bei Registrierung einer juristischen Person zu deren Person zu machen, sowie die gültige Fahrerlaubnis und Personalausweis/Reisepass in der App hochzuladen, um die Nutzungsberechtigung nachzuweisen. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer eine Registrierungsbestätigung. Mit seinen eingegebenen Zugangsdaten und nach erfolgreicher Legitimierung ist der Nutzer dann berechtigt und in der Lage, ein Fahrzeug seiner Wahl auf der Buchungsplattform des Vertragspartners zu reservieren.

  2. Zur Verifizierung der Personendaten werden nur Dokumente (Führerschein, Personalausweis/Reisepass) akzeptiert, die in der lateinischen Schriftart (Alphabet mit 26 Buchstaben) ausgestellt sind.

  3. Nutzer, die eine deutsche Wohnanschrift angeben, aber ausländische Dokumente bei der Führerschein- und Personalausweisverifizierung hochladen, werden nur unter Vorlage eines mit der deutschen Adresse versehenen offiziellen Dokumentes (bspw. Aufenthaltsgenehmigung) zur Nutzung zugelassen.

  4. Nach erfolgreicher Autorisierung und Aktivierung seitens des Vertragspartners erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail der Freischaltung seines Kunden-Accounts. Danach ist der Nutzer ohne weitere Prüfung berechtigt, reservierte Fahrzeuge nach Buchung in Besitz zu nehmen.

§ 3 Nutzungsberechtigung

  1. Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind Nutzer, die 
    1. sich unter Angabe ihrer persönlichen Kontaktdaten beim Vertragspartner registriert und eine Mitgliedschaft beim Vertragspartner abgeschlossen haben,
    2. ein Mindestalter von 18 Jahren haben,
    3. seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Führung von Kraftfahrzeugen sind, die in Deutschland gültig und in der lateinischen Schriftart (Alphabet mit 26 Buchstaben) ausgestellt ist, und die hierfür geltenden Bedingungen und Auflagen erfüllen.
      Hierzu zählt nicht das Begleitete Fahren ab 17 Jahren.

  2. Dem Nutzer ist es untersagt, anderen Personen, die über keine gültige Fahrerlaubnis, wie unter §6.1.b und c festgelegt, verfügen, die Führung des Fahrzeugs zu überlassen.

  3. Der Nutzer muss für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Rückgabe des jeweiligen Fahrzeugs nachweisen können, wer das Fahrzeug während der Nutzungszeit gelenkt Soweit der Vertragspartner in Ordnungswidrigkeiten oder Ermittlungsverfahren auf Auskunft in Anspruch genommen wird, hat der Nutzer auf dessen Verlangen, den Fahrzeugführer zur Tatzeit zu benennen.

  4. Der Vertragspartner behält sich vor, Nutzer, deren Daten bei der Registrierung fehlerhaft oder unvollständig sind, nicht zur Nutzung der Fahrzeuge zuzulassen.

§ 4 Fahrzeugschlüssel

  1. Zugangsmittel ist die mikar-App, die nach Abschluss des Teilnehmer- Rahmen-Vertrages über den Apple-App-Store oder den Android Playstore kostenlos erhältlich

  2. Die mikar-App kann nur dann heruntergeladen werden, wenn der Nutzer über ein kompatibles Mobiltelefon verfügt. Der Nutzer hat zum Herunterladen der App eine entsprechende Datenkommunikation zu gewährleisten. Der Vertragspartner gewährleistet keine Kompatibilität zwischen dem Mobiltelefon des Nutzers und der mikar-App.

  3. Eine Weitergabe der Login-Daten für mikar-App ist nicht

  4. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Vertragspartner durch die Weitergabe der Login-Daten verursacht werden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl eines Fahrzeuges ermöglicht wird. Der Nutzer haftet ferner für alle Schäden, die dem Vertragspartner in Folge einer nicht rechtzeitigen Anzeige der unberechtigten Weitergabe der Login-Daten

  5. Der Nutzer kann seinen Account löschen lassen, sofern keine Buchungen getätigt wurden. Wurden bereits Buchungen über diesen Account getätigt, kann der Account archiviert werden. Dies erfolgt per E-Mail an info@mikar.de unter Angabe von Namen, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Anschrift.

§ 5 Reservierungspflicht

Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes und unter Beachtung bestehender Buchungsbeschränkungen beim Vertragspartner zu reservieren. Dies geschieht in der Regel über die Internetseite www.mymikar.de oder über die Smartphone APP.

§ 6 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

  1. Der Nutzer bzw. Beauftragte des Nutzers verpflichtet sich, bei jeder Fahrt eine auf ihn ausgestellte gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Nutzungsberechtigung gemäß 6 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Die Nutzungsberechtigung erlischt unmittelbar im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis.

  2. Die Berechtigung zur Reservierung und Nutzung von Fahrzeugen erlischt, wenn dem Nutzer der Führerschein entzogen oder gegen den Nutzer ein gerichtliches oder behördlich angeordnetes Fahrverbot erlassen wird oder der Führerschein dem Nutzer vorübergehend abgenommen worden Der Nutzer ist verpflichtet, den Entzug oder eine (vorübergehende) Abnahme des Führerscheins, die Verhängung eines Fahrverbots dem Vertragspartner unverzüglich über die Hotline: 0991/37 111-0 oder per E-Mail info@mikar.de zu melden.

  3. Der Vertragspartner behält sich vor, selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte, Stichprobenüberprüfungen zu den vorgenannten Mitführungspflichten vorzunehmen. Der Nutzer bzw. Beauftragte des Nutzers ist verpflichtet, dem Vertragspartner einem von ihm beauftragten Dritten auf Verlangen die bestehende Fahrerlaubnis durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen.
  4.  

§ 7 Besondere Bestimmungen im stationären Sharing

Der Vertragspartner realisiert ein rein stationsbasiertes Sharing-Modell an fest definierten und entsprechend markierten Standorten. Bei diesem stationären Sharing hat der Nutzer das jeweilige Fahrzeug an der gebuchten Station entgegenzunehmen, dort seine Buchung zu beginnen und bei Beendigung seiner Buchung das Fahrzeug an derselben Station wieder ordnungsgemäß abzugeben.

Der Nutzer hat Zugriff auf alle Fahrzeuge, die im Public Carsharing verfügbar sind.

Der Vertragspartner ist nicht gleichzeitig Ladesäulenbetreiber für Elektrofahrzeuge. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Nutzung eines solchen Fahrzeugs eigenständig im Vorfeld über Lademöglichkeiten und die damit verbundene Bezahlung zu informieren.

§ 8 Nutzungsdauer

  1. Die Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, für welches das Fahrzeug entsprechend §4 reserviert wurde. Der Buchungszeitraum umfasst mindestens eine Stunde. Er beginnt beim Öffnen des Fahrzeuges und Starten der Buchung in der App.

  2. Sollte der Nutzer mit der gebuchten Zeit nicht auskommen, so ist er verpflichtet, seine Buchung frühzeitig zu verlängern, siehe hierzu auch §12.9. Dies ist per mikar-App möglich.

  3. Die Buchungszeit kann auch verkürzt oder eine Fahrt storniert werden, siehe hierzu auch § 9. Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung werden Stornokosten lt. Preisliste fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand

  4. Für Fahrten außerhalb des gebuchten Zeitraums wird eine Überschreitungsgebühr gemäß gültiger Preisliste erhoben, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Dies gilt ebenfalls, wenn der Nutzer durch eigenes Verhalten eine weitere Nutzung des Fahrzeugs erschwert oder unmöglich

  5. Die maximale Mietzeit eines Einzelmietvertrags beträgt 16 Tage. Längere Mietzeiten können per E-Mail oder telefonisch angefragt werden.

  6. Der Nutzer erhält umgehend eine Reservierungsbestätigung auf die bei Registrierung angegebene E-Mail- Der Vertragspartner ist berechtigt eine Reservierung abzulehnen bzw. Buchung zu stornieren, wenn nicht ausreichend mikar Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder die Reservierung aus anderen Gründen nicht möglich ist. In einem solchen Fall erhält der Nutzer vom Vertragspartner ebenfalls eine Benachrichtigung über die Ablehnung der Reservierungsanfrage.

  7. mikar ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn kein anderes mikar-Fahrzeug in der Umgebung zum gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht, und es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  8.  

§ 9 Stornierungen

    1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung der Buchung
      1. Stunden-Reservierungen können bis 4 Stunden vor Reservierungsbeginn kostenfrei storniert
      2. Tages-Reservierungen können bis 4 Tage vor Reservierungsbeginn kostenfrei storniert

    Erfolgt die Stornierung weniger als 4 Stunden im Fall 1. bzw. 4 Tagen im Fall 2. vor Reservierungsbeginn, werden dem Nutzer gemäß dem vereinbarten Nutzungstarif 50 % der geplanten Buchungskosten in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach Buchungsbeginn bzw. wird die Fahrt nicht angetreten, werden dem Nutzer gemäß dem vereinbarten Nutzungstarif 100 % der geplanten Buchungskosten zuzüglich einer Kostenpauschale gemäß der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

  1. Steht dem Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung,
    1. Muss der Nutzer die Buchung kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umbuchen, sofern ein solches verfügbar ist. Hier gilt der jeweils gültige Tarif des entsprechend verfügbaren Fahrzeuges laut
    2. Wird die Buchung trotz fehlender Verfügbarkeit nicht storniert, werden dem Nutzer 100% der geplanten Buchungskosten in Rechnung gestellt. Hier gilt der jeweils gültige Tarif des entsprechend verfügbaren Fahrzeuges laut
  2. mikar ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn kein anderes mikar-Fahrzeug in der Umgebung zum gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht, und es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 10 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt (Elektrofahrzeug)

  1. Das Elektrofahrzeug ist mit dem entsprechenden Ladekabel ausgestattet, welches vor Fahrtantritt vom Ladepunkt zu entfernen und während der Fahrt mitzuführen Fehlende Ladekabel hat der Nutzer umgehend zu melden.

  2. Ein Unfall mit einem Elektrofahrzeug, ist der Polizei/Feuerwehr, mit dem Hinweis, dass ein Elektrofahrzeug verwickelt ist, zu melden.

  3. Beim Führen von Elektrofahrzeugen ist erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern notwendig. Elektrofahrzeuge haben keine Betriebs- und Antriebsgeräusche.

  4. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen das bei der Nutzung eines Elektrofahrzeugs die Batterie ausreichend Kapazität aufweist, um das Fahrzeug wieder zum Standort zurückzubringen. Ggf. muss der Nutzer unterwegs eine Zwischenladung auf eigene Kosten vornehmen.

§ 11 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

  1. Bereits aufgenommene Vorschäden sieht der Nutzer in der mikar-App

  2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verunreinigungen, Mängel und Schäden zu prüfen. Der Nutzer muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtkontrolle der Reifen, überzeugen.

  3. Für den Nutzer erkennbare Mängel und Schäden, die nicht dokumentiert sind, müssen vom Nutzer umgehend bei Fahrtbeginn dokumentiert und angezeigt Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, werden ihm die Kosten gemäß aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt. Schäden von vorherigen Fahrern fallen in diesem Fall auf den Nutzer zurück.

  4. Der Nutzer ist verpflichtet, umfassend, vollständig und wahrheitsgetreu die Angaben über erkennbare Mängel und Schäden zu machen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Benutzung des Fahrzeuges zu untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheinen

  5. Fahrzeugzubehör, wie B. Kindersitze, Skiträger, Schneeketten, Warnwesten oder Dachgepäckboxen, werden nicht vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt.

  6. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des

§ 12 Rückgabe der Fahrzeuge

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben.

  2. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert

  3. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug gemäß §7 an der gebuchten Station abgestellt

  4. Der Nutzer tankt und zahlt bei thermischen (Diesel & Benzin) Fahrzeugen nur den Kraftstoff, den er tatsächlich verbraucht hat und muss das Fahrzeug demnach nicht vollgetankt abstellen. Bei Beendigung der Miete darf der Nutzer das Fahrzeug unter keinen Umständen vollständig leer bzw. in Kraftstoffreserve abstellen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtung, ist dieser zur Zahlung einer Kostenpauschale (Pauschale bei Rückgabe in Kraftstoffreserve, Abschlepp- und Reparaturdienste, Bearbeitungsgebühr) gemäß der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste verpflichtet.

  5. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen, und je nach Standort die Ladung mit der im Fahrzeug befindlichen Karte aktivieren. Während der Fahrt ist das Ladekabel gesichert im Auto abzulegen.

  6. Die Beendigung eines Mietvorgangs erfolgt durch den Kunden über sein Zugangsmittel (mikar-App). Zuvor müssen Fahrzeugschlüssel mit Chip, je nach Standort Tank- und Ladekarte in die dafür vorgesehene Halterung im Handschuhfach zurückgegeben werden. Elektrofahrzeuge müssen am Ladepunkt angeschlossen und die Ladung aktiviert worden sein. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht vollständig und am richtigen Standort beendet wurde, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter und es werden die Kosten gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

  7. Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde in der Pflicht, dies umgehend mikar zu melden und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von mikar entschieden wurde.

  8. Kann der Nutzer, den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes rechtzeitig verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nicht eingehalten werden, ist der Vertragspartner berechtigt, gemäß aktuell gültiger Preisliste in abzurechnen.

  9. Gibt der Nutzer das Fahrzeug verspätet zurück, ohne innerhalb des ursprünglichen Buchungszeitraums den Vertragspartner kontaktiert zu haben, kommt der Nutzer mit Ablauf des Buchungszeitraums auch ohne Mahnung in Verzug. Während des Verzugs hat der Nutzer jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall. Die verspätete Rückgabe wird gemäß aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.
  10.  

§ 13 Benutzung der Fahrzeuge

Der Nutzer verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern (verschließen von Fenster, Türen und Schiebedach). In den Fahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Die Beförderung von Kleintieren ist nur in einer entsprechenden Transportbox erlaubt

Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Nutzer, werden Reinigungskosten pauschal gemäß aktuell gültiger Preisliste berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.

Der Nutzer ist verpflichtet, beim Rückwärtsfahren mit leichten Nutzfahrzeugen oder 9-Sitzern, sich durch eine weitere Person einweisen zu lassen. Das gleiche gilt für PKW, bei denen die Ladung die Sicht nach hinten beeinträchtigt. Für Fahrzeuge mit Anhängerkupplung gilt eine maximale Anhängelast von 2,5 t. Die Nutzung als Zugfahrzeug, bspw. mit einem Anhänger, ist innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Herstellervorgaben erlaubt.

Die Fahrzeuge dürfen nicht für nachfolgende Zwecke genutzt werden:

  • zur gewerblichen Nutzung
  • für motorsportliche Übungen
  • für rechtswidrige Zwecke
  • für Fahrsicherheitstrainings- und Testzwecke
  • zur Weitervermietung
  • Kinder und    Kleinkinder    zu   befördern,     wenn    keine erforderliche Sitzplatzerhöhung oder Kindersitzvorrichtung verwendet
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen und sonstigen gefährlichen Stoffen
  • die Nutzung der Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können



§ 14 Haftung des Vertragspartners

Die Haftung des Vertragspartners, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vertragspartners oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleiben die Haftung des Vertragspartners bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einem Garantieversprechen.

§ 15 Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Nutzervertrag verletzt Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Abschlepp- und Bergungskosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

  2. Hat der Nutzer seine Haftung aus Unfällen und/oder für Schäden des Vertragspartners durch Vereinbarung  gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, so haftet er für von ihm schuldhaft verursachte Schäden trotz vereinbarter Haftungsreduzierung in voller Höhe, wenn ihm eine Obliegenheitsverletzung nach dem Leitbild der Haftpflicht Kaskoversicherung zur Last fällt. Als Obliegenheitsverletzungen gelten insbesondere das Nichthinzuziehen der Polizei bei einem Unfall, das Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen und -breiten sowie das Führen des Fahrzeugs trotz Fahruntüchtigkeit etwa infolge Alkohol- oder Drogeneinflusses und der Unterlassung der Hinzuziehung der Polizei bei Beschädigungen durch Dritte (Verkehrsunfallflucht (z.B. Parkrempler). Der Nutzer haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug oder an Rechtsgütern Dritter, die bei der Benutzung des Fahrzeugs durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu einem verbotenen Zweck, durch Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Auch im Falle einer verspäteten Rückgabe haftet der Nutzer für alle nach Vertragsabschluss eingetretenen Schäden an dem Fahrzeug in voller Höhe, soweit der Nutzer die Pflichtverletzung in Folge Vorsatzes zu vertreten hat. 

  3. Ebenfalls haftet der Nutzer in voller Höhe für Schäden, die ein unberechtigter Fahrer während der vereinbarten Nutzungszeit verursacht, wenn ihn an der Nutzung des Fahrzeugs durch den unberechtigten Fahrer ein Verschulden

  4. Hat der Nutzer Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß § 15 Nr. 2 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, wenn nicht die Verletzung der vorgenannten Pflichten ohne Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles geblieben

  5. Der Nutzer haftet für alle am Fahrzeug durch ein Problem mit der App (bspw. Bedienfehler) entstandenen Schäden, die nicht bei Buchungsbeginn mit entsprechendem Nachweis (Fotos, Screenshots) gemeldet wurden. Dies gilt auch, wenn der Schaden bereits vor Buchungsbeginn vorhanden, aber nicht gemeldet war.

  6. Der Nutzer haftet für Verkehrs- und Ordnungsvergehen sowie etwaige fällig werdende Mautbeträge und trägt die Kosten des Vertragspartners für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten gemäß aktuell gültiger Preisliste.

  7. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vertragspartner die Änderung seiner Stammdaten sowie hinterlegten Bankdaten unverzüglich mitzuteilen. Stammdatenermittlungen kann der Vertragspartner dem Nutzer in Höhe seines tatsächlichen Aufwands in Rechnung stellen.

  8. Soweit der berechtigte Fahrer eines Fahrzeugs aufgrund einer Pflichtverletzung haftbar gemacht werden kann, haftet dieser mit dem Nutzer als Gesamtschuldner

  9. Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher

  10. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten, kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen stellt eine Pflichtverletzung dar.

  11. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die sich auf den von den jeweiligen Vermietern nicht genehmigten Straßen und Routen oder nicht für den Autoverkehr vorgesehenen Strecken

  12. Der Nutzer haftet für den Verlust von Fahrzeugschlüssel, Ladekabel, Ladekarte oder -chip und andere zum jeweiligen Fahrzeug gehörigen Zubehörteile in vollem Umfang gemäß aktuell gültiger Preisliste.

  13. Die Beweislast bei Pannen, Unfallschäden oder anderen Gründen, weswegen eine Nutzung abgebrochen werden muss oder nicht gestartet werden kann, liegt beim Nutzer und wird durch Bereitstellung von Fotos und/oder Screenshots vom Smartphone – je nach Situation – erfüllt.
  14.  

§ 16 Versicherung

  1.  Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko und Dieser Versicherungsschutz gilt für den Nutzer und den nach § 2 Nr. 2 berechtigten Fahrer. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind von dem Versicherungsschutz nicht umfasst.

  2. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Die Selbstbeteiligung beträgt bei Haftpflicht 0 €, bei Teilkasko 2000 € und bei Vollkasko 2000 €. Für den Fall, dass der Nutzer mit dem Fahrzeug einen Schaden erleidet und von dritter Seite keine Ersatzleistung beansprucht werden kann, verpflichtet sich der Benutzer, dem Anbieter die anfallende Selbstbeteiligung zu ersetzen. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vertragspartners zulässig.

§ 17 Pannen, Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

  1. Bei einem Unfall oder Panne ist stets der Vertragspartner telefonisch über die entsprechende Hotline zu benachrichtigen.
    Pannenhotline: +49 3328 4248605
  2. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, den Vertragspartner über den Schaden zu informieren.
  3. Abschleppgebühren werden dem Nutzer nur in Rechnung gestellt, wenn dieser den Schaden, bspw. durch fehlende Betankung, schuldhaft verursacht hat.

    Bei einem Unfallschaden werden die Abschleppgebühren durch die Versicherung getragen und mit dem Nutzer in Form der Selbstbeteiligung, siehe §16.2, verrechnet.

  4. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Nutzer unverzüglich den Vertragspartner und die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Ferner hat er dem Vertragspartner unverzüglich einen ausführlichen und vollständigen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze und Fotos zu erstatten. Der Schadenbericht hat insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Nutzer und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, Schuldanerkenntnisse abzugeben.

  5. Der Vertragspartner kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß der aktuell gültigen Preisliste 

    Bei einem Unfallschaden werden die Abschleppgebühren durch die Versicherung getragen und mit dem Nutzer in Form der Selbstbeteiligung, siehe §16.2, verrechnet.Abschleppgebühren werden dem Nutzer nur in Rechnung gestellt, wenn dieser den Schaden, bspw. durch fehlende Betankung, schuldhaft verursacht hat.

§ 18 Technikereinsatz

Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Verletzung der Regeln, so werden dem Nutzer die Kosten lt.  gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

§ 19 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Änderungen 

  1. Der Vertragspartner stellt dem Nutzer Verwaltungs- Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung des Fahrzeugs sowie Servicegebühren und Prüfentgelte gemäß der beim Abschluss in das Vertragsverhältnis einbezogenen Preisliste in Rechnung (siehe § 28). Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder in der Preisliste nicht aufgeführt sind und die im Auftrag des Nutzers oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Vertragspartner ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

  2. Um ein Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Nutzer in der mikar-App ein Zahlungsmittel (Sepa-Lastschrift, Kreditkarte) ausgewählt und die entsprechenden Daten hinterlegt haben.

  3. Die dem Nutzer übermittelte Rechnung des Vertragspartners oder eines von ihm Beauftragten ist mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Der Nutzer haftet für Bearbeitungskosten und Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vertragspartners bleibt hiervon unberührt.

  4. Sofern der Nutzer eine entsprechende Ermächtigung zur Lastschrift erteilt hat, wird der Vertragspartner oder ein durch ihn Beauftragter das berechnete Entgelt sofort nach Zugang der Rechnung Nimmt der Nutzer am Einzugsverfahren teil, wird er spätestens zum vorbezeichneten Abbuchungszeitpunkt für eine ausreichende Deckung seines Kontos sorgen. Eine Lastschrift, die mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Vertragspartner dies dem Nutzer gemäß aktuell gültiger Preisliste in Rechnung stellen.

  5. Kommt der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Zahlungsaufforderung nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, ein Unternehmen gebührenpflichtig zu Lasten des zahlungspflichtigen Nutzers mit dem Inkasso der ausstehenden Zahlung(-en) zu beauftragen. Einhergehend mit diesem Vorgang wird das Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktiviert.

  6. Mikar kommt nicht für Kraftstoffkosten auf und übernimmt auch keine Gutschriften.

  7. Gutschriften über durch Belege nachgewiesene Kosten für AdBlue, Öl oder Frostschutzkonzentrat erfolgen auf ein vom Nutzer genanntes Konto.

  8. Der Vertragspartner behält sich vor, Kosten für noch laufende Buchungen durch eine Voll- oder Teilabrechnung vor Buchungsende in Rechnung zu stellen.

§ 20 Vertragsänderungen

  1. Der Vertragspartner ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern zu ergänzen, soweit durch unvorhersehbare Änderungen, die der Vertragspartner nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, dass bei Vertragsschluss bestehende ausgewogene Verhältnis von Leistung des Vertragspartners und Gegenleistung des Nutzers in nicht umdeutendem Maße gestört wird oder soweit durch eine von der Rechtsprechung für unwirksam erklärte Klausel.

  2. Wenn eine Lücke im Regelungswerk entstanden ist, in dessen Folge Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen

  3. Mit Ausnahme von den durch den Vertragspartner geschuldeten Leistungen unter Einschluss seiner Hauptleistungspflichten können in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Detailregelungen geändert bzw. ergänzt werden. Ebenso kann der Vertragspartner die Preise, der beim Abschluss des Nutzervertrages einbezogenen Preisliste ändern bzw. erhöhen, wenn und soweit im Vergleich zur letztmaligen Änderung nachweisbare Kostensteigerungen in den für den Vertragspartner relevanten       Beschaffungssegmenten (Fahrzeugbereitstellung, Steuer, Versicherung, Energie ) stattgefunden haben. Die Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste werden dem Nutzer bei Vorlage einer aktuellen Buchung bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei dem Vertragspartner erhebt. Maßgeblich ist hierbei das Zugangsdatum des Widerspruchs. Auf diese Folge wird ihn der Vertragspartner bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.

§ 21 Sperre Kunden-Account

Der Vertragspartner kann den Kundenaccount sperren, wenn:

  1. Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z.B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail),
  2. die Abwicklung eines Schadens zwischen Nutzer und Vertragspartner strittig ist,
  3. ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Nutzer im Zahlungsverzug befindet oder
  4. begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Nutzer andere Verkehrsteilnehmer oder andere Nutzer des Vertragspartners gefährdet oder schädigt.

§ 22 Kündigung, Beendigung des Vertrags

Jede Partei kann den Nutzer-Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende jederzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Unberührt hiervon bleibt das Recht vom Vertragspartner, den Nutzer-Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Nutzer oder einen Dritten, für den der Nutzer einzustehen hat. Das gleiche gilt, falls der Nutzer den Nutzer-Vertrag vor Ablauf der für die Schadensreduzierung vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigt.

§ 23 Datenschutz

  1. Der Vertragspartner ist berechtigt, persönliche Daten des Nutzers elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Nutzervertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Providers, seiner Kooperationspartner oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt

  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Daten des Nutzers nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.

  3. Der Vertragspartner darf dem Nutzer regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Angebotes in Form einer Kundeninfo als Druckerzeugnis oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Der Kunde kann einer solchen Zur Verfügung-Stellung jederzeit Der Widerspruch ist zu richten an info@mikar.de

  4. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Nutzer oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen

  5. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die Nutzerbezogenen Daten des Nutzers im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Gleiches gilt für den Fall, dass wegen einer mit dem Fahrzeug begangenen Straftat ermittelt werden

§ 24 Änderungen der Vertragsbedingungen

Der Vertragspartner kann die Vertragsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Ist der Nutzer mit einer Änderung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Nutzer-Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 25 Sonstige Bestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über internationale Rechtsgeschäfte, und zwar auch dann, wenn der Nutzer seinen Sitz im Ausland hat.

  2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Den Vertragsparteien bleibt vorbehalten, die aus der vorstehenden Vollständigkeitsklausel folgende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zu widerlegen

  3. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Nutzervertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

  4. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzervertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vertragspartners vereinbart, soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Nutzer ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 26 Preisliste

Es gilt in Verbindung mit diesen AGB die jeweilig aktuell gültige Preisliste unter www.mikar.de