Allgemeine Geschäftsbedingungen mikar GmbH & Co. KG zur Nutzung von Fahrzeugen

§ 1 Gegenstand

  1. Die mikar GmbH & KG vermietet registrierten Personen bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung. Zweck des Angebots der mikar GmbH & Co. KG ist stets die Bereitstellung eines Mietfahrzeugangebots nach gemeinschaftlichen Grundsätzen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der mikar GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) und den Personen (nachfolgend “Nutzer” genannt), die das Mietangebot auf Grundlage eines Vertrages mit dem Vertragspartner in Anspruch nehmen.
  2. Soweit keine anderweitige, individuell ausgehandelte, schriftliche Preis- und Gebührenvereinbarung mit dem Nutzer getroffen wurde, wird die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste unter www.mikar.de Bestandteil des Nutzervertrages und den nachfolgenden Buchungen des Nutzers.

§ 2 Registrierung

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der ersten Buchung eine einmalige Registrierung zu seinen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß abzuschließen. Diese Registrierung erfolgt online auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer wahrheitsgemäß Angaben zu seiner Person oder bei Registrierung einer juristischen Person zu deren Person zu machen, sowie die gültige Fahrerlaubnis und Personalausweis/Reisepass in der App hochzuladen, um die Nutzungsberechtigung nachzuweisen. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer eine Registrierungsbestätigung. Mit seinen eingegebenen Zugangsdaten und nach erfolgreicher Legitimierung ist der Nutzer dann berechtigt und in der Lage, ein Fahrzeug seiner Wahl auf der Buchungsplattform des Vertragspartners zu reservieren.
  2. Zur Verifizierung der Personendaten werden nur offizielle amtliche Dokumente (Führerschein, Personalausweis/Reisepass) akzeptiert, die in der lateinischen Schriftart (Alphabet mit 26 Buchstaben) ausgestellt sind.
  3. Nutzer, die eine deutsche Wohnanschrift angeben, aber ausländische Dokumente bei der Führerschein- und Personalausweisverifizierung hochladen, werden nur unter Vorlage eines mit der deutschen Adresse versehenen offiziellen amtlichen Dokumentes (bspw. Aufenthaltsgenehmigung) zur Nutzung zugelassen.
  4. Nach erfolgreicher Autorisierung und Aktivierung seitens des Vertragspartners erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail der Freischaltung seines Kunden-Accounts. Danach ist der Nutzer ohne weitere Prüfung berechtigt, reservierte Fahrzeuge nach Buchung anzumieten.

§ 3 Nutzungsberechtigung

  1. Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind Nutzer, die
    1. sich unter Angabe ihrer persönlichen Kontaktdaten beim Vertragspartner registriert und eine Mitgliedschaft beim Vertragspartner abgeschlossen haben,
    2. ein Mindestalter von 18 Jahren haben,
    3. seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen und vollumfänglichen Fahrerlaubnis zum Führen von PKW sind, die in Deutschland gültig und in der lateinischen Schriftart (Alphabet mit 26 Buchstaben) ausgestellt ist, und die hierfür geltenden Bedingungen und Auflagen erfüllen. Hierzu zählt nicht das Begleitete Fahren ab 17 Jahren.
  2. Die wiederholte berufliche und gewerbliche Nutzung ist nur auf vorherige Anfrage zulässig. Dies kann über die Chatfunktion auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App unter “Home” – “Support” – “Support kontaktieren” erfolgen. Wird diese Anfrage unterlassen, so behält sich der Vertragspartner vor, die entsprechende Buchung kostenpflichtig unverzüglich zu stornieren oder zu untersagen und den Nutzer von künftigen Nutzungen auszuschließen. Eine wiederholte berufliche und gewerbliche Nutzung liegt in der Regel vor, wenn über den Zeitraum eines Monats ein systematisches Buchungsverhalten ersichtlich ist, das dem Zweck einer gemeinschaftlichen Nutzung des Angebots widerspricht. Eine solche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug über den Zeitraum von einem Monat aus beruflichen oder gewerblichen Gründen mehr als einmal in der Woche gebucht wird oder wenn ein Fahrzeug in wochenmäßigen Abständen aus solchen Gründen an einem bestimmten Wochentag gebucht wird.
  3. Der Nutzer kann, anderen Personen („Beauftragte“) die Führung des Fahrzeugs zu überlassen, sofern diese über eine gültige Fahrerlaubnis, wie unter §6 festgelegt, verfügen. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen diese Regelung ist der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des in der Gebührentabelle ausgewiesenen Betrags verpflichtet.
  4. Der Nutzer muss für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Rückgabe des jeweiligen Fahrzeugs nachweisen können, wer das Fahrzeug während der Nutzungszeit des Nutzers geführt hat. Soweit der Vertragspartner in Ordnungswidrigkeiten oder Ermittlungsverfahren auf Auskunft über eine Tat mit dem vom Nutzer gemieteten Fahrzeug und während dessen Nutzungsdauer in Anspruch genommen wird, hat der Nutzer auf Verlangen des Vertragspartners den Fahrzeugführer zur Tatzeit zu benennen.

Der Vertragspartner behält sich vor, Nutzer, deren Daten bei der Registrierung fehlerhaft oder unvollständig sind, nicht zur Nutzung der Fahrzeuge zuzulassen.

§ 4 Anmietung/Mietbeginn

  1. Zugangsmittel zu dem vom Nutzer reservierten Fahrzeug des Vertragspartners ist die mikar-App, die zu deren Bedingungen über den Apple-App-Store oder den Android Playstore erhältlich ist.
  2. Die mikar-App kann nur dann heruntergeladen werden, wenn der Nutzer über ein kompatibles Mobiltelefon verfügt. Der Nutzer hat zum Herunterladen der App eine entsprechende Datenkommunikation zu gewährleisten. Der Vertragspartner gewährleistet keine Kompatibilität zwischen dem Mobiltelefon des Nutzers und der mikar-App.
  3. In dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer über die mikar-App das Fahrzeug öffnet, beginnt die kostenpflichtige Nutzungsdauer für den Nutzer im Rahmen des Mietverhältnisses. Diese beträgt bei ununterbrochener Nutzung desselben Fahrzeugs durch denselben Nutzer maximal 16 Tage („Höchstnutzungsdauer“). Bei Überschreiten der Höchstnutzungsdauer durch den Nutzer wird das Mietverhältnis nicht verlängert. Die Anwendbarkeit des § 545 BGB wird hiermit ausgeschlossen.
  4. Eine Weitergabe der Login-Daten für die mikar-App an jedwede Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Login-Daten nicht an Dritte weitergelangen. Hierzu hat er insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass seine Login-Daten sicher aufbewahrt sind und nicht dem Zugriff Dritter ausgesetzt sind. Die schuldhafte Weitergabe der Login-Daten an Dritte stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses dar und berechtigt den Vertragspartner zur sofortigen Vertragsauflösung.
  5. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Vertragspartner durch die Weitergabe der Login-Daten verursacht werden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl eines Fahrzeuges ermöglicht wird.
  6. Der Verlust der Login-Daten bzw. die Anzeige der unberechtigten Weitergabe der Login-Daten muss unverzüglich beim Vertragspartner angezeigt werden. Dies kann über die Chatfunktion auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App unter „Home“ -> „Support“ -> „Support kontaktieren“ erfolgen. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Vertragspartner in Folge einer nicht rechtzeitigen Anzeige der unberechtigten Weitergabe der Login-Daten entstehen.

Der Nutzer kann seinen Account löschen lassen, sofern keine Buchungen des Nutzers für die Zukunft ausstehen. Diese Löschung kann über die mikar-App unter dem Menüpunkt „Konto“ und anschließend „Nutzerkonto löschen“ beantragt werden.

§ 5 Reservierungspflicht

Der Nutzer ist vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges des Vertragspartners verpflichtet, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes und unter Beachtung bestehender Buchungsbeschränkungen beim Vertragspartner zu reservieren. Eine Reservierung erfolgt über die Internetseite www.mikar.de oder über die mikar-App.

§ 6 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

  1. Der Nutzer bzw. Beauftragte des Nutzers verpflichtet sich, bei jeder Fahrt eine auf ihn ausgestellte gültige und vollumfängliche Fahrerlaubnis zum Führen von PKW mitzuführen und sämtliche für die Fahrerlaubnis geltenden Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Die Nutzungsberechtigung gemäß § 3 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Die Nutzungsberechtigung erlischt unmittelbar im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis.
  2. Die Berechtigung zur Reservierung und Nutzung von Fahrzeugen ruht, wenn dem Nutzer die Fahrerlaubnis entzogen oder gegen den Nutzer ein gerichtliches oder behördlich angeordnetes Fahrverbot erlassen wird oder der Führerschein des Nutzers vorübergehend eingezogen wurde. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vertragspartner den Entzug oder eine (vorübergehende) Einziehung des Führerscheins, sowie die Verhängung eines Fahrverbots unverzüglich zu melden. Ihm steht dafür die Chatfunktion auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App unter „Home“ -> „Support“ -> „Support kontaktieren” zur Verfügung.
  3. Der Vertragspartner behält sich vor, selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte Stichprobenüberprüfungen zu den vorgenannten Mitführungspflichten vorzunehmen. Der Nutzer bzw. Beauftragte des Nutzers ist verpflichtet, dem Vertragspartner einem von ihm beauftragten Dritten auf Verlangen die bestehende Fahrerlaubnis durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen.

§ 7 Besondere Bestimmungen im stationären Sharing

Der Vertragspartner realisiert ein rein stationsbasiertes Sharing-Modell an fest definierten und entsprechend markierten Standorten. Bei diesem stationären Sharing hat der Nutzer das jeweilige Fahrzeug an der gebuchten Station entgegenzunehmen, dort seine Mietdauer zu beginnen und bei Beendigung seiner Mietdauer das Fahrzeug an derselben Station wieder ordnungsgemäß abzugeben.

Der Nutzer hat Zugriff auf alle Fahrzeuge, die im Public Carsharing verfügbar sind.

Der Vertragspartner ist nicht gleichzeitig Ladesäulenbetreiber für Elektrofahrzeuge. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Nutzung eines e-Fahrzeugs eigenständig im Vorfeld über Lademöglichkeiten und die damit verbundene Bezahlung zu informieren.

§ 8 Nutzungsdauer

  1. Die Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, für den das Fahrzeug entsprechend §4 reserviert wurde. Der Buchungszeitraum umfasst mindestens eine Stunde. Er beginnt mit Starten der Buchung in der App und Öffnen des Fahrzeuges. Die Nutzungsdauer beträgt bei ununterbrochener Nutzung desselben Fahrzeugs durch denselben Nutzer maximal 16 Tage („Höchstnutzungsdauer“). Bei Überschreiten der Höchstnutzungsdauer durch den Nutzer wird das Mietverhältnis nicht verlängert. Die Anwendbarkeit des § 545 BGB wird hiermit ausgeschlossen.
  2. Wird der Nutzer die gebuchte Nutzungsdauer voraussichtlich überschreiten, so ist er verpflichtet, seine Buchung frühzeitig in der mikar-App zu verlängern.
  3. Die Buchungszeit kann durch den Nutzer auch verkürzt oder eine Fahrt kann storniert werden. Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung werden Stornokosten gemäß der Gebührenliste fällig. Weitere Informationen hierzu enthält § 9. Eine Verkürzung der Buchungszeit ist bis zum Antritt der Fahrt möglich. Danach muss sich der Nutzer an die angegebene Buchungszeit binden lassen, selbst wenn seine Nutzungsdauer diese unterschreitet. Mehr dazu in der Gebührenliste.
  4. Für Fahrten außerhalb des gebuchten Zeitraums wird eine Überschreitungsgebühr gemäß gültiger Gebührenliste erhoben. Dies gilt ebenfalls, wenn der Nutzer durch eigenes Verhalten eine weitere Nutzung des Fahrzeugs für andere Nutzer erschwert oder unmöglich macht (so z.B. Beschädigung, Falschparken, etc.).
  5. Die maximale Mietzeit eines Einzelmietvertrags beträgt 16 Tage. Längere Mietzeiten können über die Chatfunktion auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App unter „Home“ -> „Support“ -> „Support kontaktieren“ angefragt werden. Wird eine derartige Anfrage seitens des Nutzers unterlassen bzw. eine Verlängerung der Mietzeit über die Höchstnutzungsdauer hinaus seitens des Vertragspartners abgelehnt, so wird das Mietverhältnis nicht verlängert. Die Anwendbarkeit des § 545 BGB wird hiermit ausgeschlossen.
  6. Der Nutzer erhält nach Eingabe seiner Reservierungsanfrage über die Internetseite www.mymikar.de oder über die mikar-App umgehend eine Reservierungsbestätigung auf die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers, sofern der Vertragspartner die Reservierungsanfrage annimmt. Der Vertragspartner ist nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Reservierung abzulehnen bzw. eine Buchung zu stornieren (z.B. in Fällen, in denen für die Erfüllung der Reservierungsanfrage des Nutzers nicht ausreichend Fahrzeuge des Vertragspartners zur Verfügung stehen oder die Reservierung aus anderen Gründen für den Vertragspartner unmöglich sein sollte). In einem solchen Fall erhält der Nutzer vom Vertragspartner ebenfalls eine Benachrichtigung über die Ablehnung der Reservierungsanfrage.

Der Vertragspartner ist in Fällen, in denen die Reservierungsanfrage des Nutzers abgelehnt wird, nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn kein anderes-Fahrzeug des Vertragspartners in der Umgebung zum gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht. Der Nutzer kann aus der Ablehnung seiner Reservierungsanfrage keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 9 Stornierungen

  1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, so ist er unter den nachfolgenden Bedingungen zur Stornierung berechtigt: a) Stunden-Reservierungen können innerhalb von 48 Stunden nach Erstellung der Reservierung und bis zu 336 Stunden (14 Tage) vor dem geplanten Reservierungsbeginn kostenfrei storniert werden; b) Tages-Reservierungen können innerhalb von 48 Stunden nach Erstellung der Reservierung und bis zu 336 Stunden (14 Tage) vor dem geplanten Reservierungsbeginn kostenfrei storniert werden.

Erfolgt die Stornierung weniger als 336 Stunden (14 Tage) vor dem geplanten Reservierungsbeginn, werden dem Nutzer gemäß dem gebuchten Nutzungstarif 50 % der geplanten Buchungskosten in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach Buchungsbeginn bzw. wird die Fahrt nicht bis spätestens einer Stunde nach geplantem Buchungsbeginn gestartet, werden dem Nutzer gemäß dem gebuchten Nutzungstarif 100 % der geplanten Buchungskosten in Rechnung gestellt samt einer Kostenpauschale nach der Gebührenliste.

2. Steht dem Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung,

  1. Muss der Nutzer die Buchung auf ein anderes Fahrzeug umbuchen, sofern ein solches verfügbar ist.  Hier gilt der jeweils gültige Tarif des entsprechend verfügbaren Fahrzeuges laut Nutzungstarif.
  2. Kann die Buchung aufgrund fehlender Verfügbarkeit nicht umgebucht werden, so werden dem Nutzer anfallende Stornokosten zurückerstattet. Dazu hat er dem Vertragspartner diesen Fall unverzüglich zu melden. Ihm steht dafür die Chatfunktion auf der mikar Internetseite oder über die mikar-App unter „Home“ -> „Support“ -> „Support kontaktieren” zur Verfügung.
  3. Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn kein anderes vom Nutzer gewünschtes mikar-Fahrzeug in der Umgebung des Nutzers zum gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht. Der Nutzer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
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§ 10 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns und vor Fahrtantritt den Zustand des Fahrzeugs auf erkennbare Verunreinigungen, Mängel und sonstige Vorschäden zu überprüfen und diese mit den Meldungen, die für das jeweilige Fahrzeug in der mikar-App beim Prozess des Startens der Buchung vor Fahrtbeginn unter der Kategorie „Schaden“ bereits verzeichnet sind, abzugleichen. Ist die vorgefundene Verunreinigung, der vorgefundene Mangel und/oder der vorgefundene sonstige Schaden nicht bereits in der mikar-App dokumentiert, ist der Nutzer verpflichtet, dem Vertragspartner per mikar-App vor Fahrtantritt entsprechende Meldung zu geben.
  1. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen.
  2. Für den Nutzer erkennbare Verunreinigungen, Mängel und sonstige Schäden, die nicht dokumentiert sind, müssen vom Nutzer vor Fahrtbeginn dokumentiert und unverzüglich dem Vertragspartner per mikar-App angezeigt werden.
  1. Der Nutzer ist verpflichtet, umfassend, vollständig und wahrheitsgetreu Angaben über erkennbare Mängel und Schäden zu machen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Benutzung des Fahrzeuges zu untersagen, falls die Verkehrssicherheit beeinträchtigt erscheint.
  2. Fahrzeugzubehör, wie B. Kindersitze, Skiträger, Schneeketten, Warnwesten oder Dachgepäckboxen, werden nicht vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt.
  3. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners.

Kommt der Nutzer seiner Verpflichtung unter diesem Paragrafen nicht oder nicht rechtzeitig (dh. Dokumentation vor Fahrtantritt bzw. unverzügliche Meldung an den Vertragspartner) nach, ist der Vertragspartner berechtigt, ihm die Kosten der Verunreinigung, des Mangels bzw. des sonstigen Schadens gemäß aktuell gültiger Gebührenliste in Rechnung zu stellen.

§ 11 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt (Elektrofahrzeug)

  1. Das Elektrofahrzeug ist mit entsprechendem Ladekabel ausgestattet, welches vor Fahrtantritt vom Ladepunkt zu entfernen und während der Fahrt mitzuführen ist. Sonstiges Fahrzeugzubehör, wie B. Kindersitze, Skiträger, Schneeketten, Warnwesten oder Dachgepäckboxen, werden nicht vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt.
  1. Der Nutzer ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns und vor Fahrtantritt den Zustand des Fahrzeugs auf erkennbare Verunreinigungen, Mängel, Vorschäden und dem Vorhandensein eines Ladekabels zu überprüfen und diese mit den Meldungen, die für das jeweilige Fahrzeug in der mikar-App beim Prozess des Startens der Buchung vor Fahrtbeginn unter der Kategorie „Schaden“ bereits verzeichnet sind, abzugleichen. Ist die vorgefundene Verunreinigung, der vorgefundene Mangel, der vorgefundene sonstige Schaden und/oder der Mangel eines Ladekabels nicht bereits in der mikar-App dokumentiert, ist der Nutzer verpflichtet, dem Vertragspartner per mikar-App vor Fahrtantritt entsprechende Meldung zu geben.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen.
  1. Für den Nutzer erkennbare Verunreinigungen, Mängel, sonstige Schäden und das Fehlen eines Ladekabels, die nicht dokumentiert sind, müssen vom Nutzer vor Fahrtbeginn dokumentiert und unverzüglich dem Vertragspartner per mikar-App angezeigt werden.
  1. Der Nutzer ist verpflichtet, umfassend, vollständig und wahrheitsgetreu Angaben über erkennbare Mängel, Schäden und das Vorhandensein eines Ladekabels zu machen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Benutzung des Fahrzeuges zu untersagen, falls die Verkehrssicherheit beeinträchtigt erscheint.
  2. Ein Unfall mit einem Elektrofahrzeug, ist der Polizei/Feuerwehr, mit dem Hinweis, dass ein Elektrofahrzeug verwickelt ist, zu melden.
  3. Beim Führen von Elektrofahrzeugen ist erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern notwendig. Elektrofahrzeuge haben keine Betriebs- und Antriebsgeräusche.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen das bei der Nutzung eines Elektrofahrzeugs die Batterie ausreichend Kapazität aufweist, um das Fahrzeug wieder zum Standort zurückzubringen. Ggf. muss der Nutzer unterwegs eine Zwischenladung auf eigene Kosten vornehmen.
  5. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners.

Kommt der Nutzer seiner Verpflichtung unter diesem Paragrafen nicht oder nicht rechtzeitig (dh. insbesondere Dokumentation vor Fahrtantritt bzw. unverzügliche Meldung an den Vertragspartner) nach, ist der Vertragspartner berechtigt, ihm die Kosten der Verunreinigung, des Mangels, des sonstigen Schadens bzw. das Fehlen des Ladekabels gemäß aktuell gültiger Gebührenliste in Rechnung zu stellen.

§ 12 Gebühr bei Bußgeldern, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und nicht eingelöster Lastschrift

  1. Der Vertragspartner behält sich vor, für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldern oder Strafverfahren, die dem Nutzer während der Nutzungsdauer zur Last gelegt werden können, einen etwaigen entstandenen Schaden, einschließlich des Bearbeitungsaufwands, in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für die Bearbeitung von Lastschriften, die nicht durch den Nutzer eingelöst wurden. Näheres ergibt sich aus der Gebührenliste.
  2. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die dadurch gestellte Rechnung zu beseitigen oder zu kürzen, indem er den Nachweis erbringt, dass der Schaden nicht oder nicht in der angegebenen Höhe entstanden ist.

§ 13 Einmalige Verwaltungsgebühr bei den Standorten in Monheim am Rhein

Für die Freischaltung der Registrierung zur Nutzung eines Fahrzeugs an einem der Standorte in Monheim am Rhein, wird aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands eine einmalige Gebühr nach der Gebührenliste erhoben.